FAQs: Antworten auf häufige Fragen

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Wie melde ich meine Freiberuflichkeit als Paarberater*in an?

Mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, seit einigen Jahren gibt es diesen als Online-Formular: elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/fseeun

Was ist der Unterschied zwischen PaarTHERAPIE und PaarBERATUNG?

Grundsätzlich nutzen Klient*innen die Begriffe gleichwertig. Das gilt sowohl für Paarberatung/Paartherapie als auch für Sexualberatung/Sexualtherapie. Im Allgemeinen Sprachgebrauch sind die Varianten mit -therapie unserer Erfahrung nach allerdings ca. 10x häufiger in Gebrauch.

Fachlich korrekt ist die Bezeichnung Paarberatung. Denn wenn in einem Gesprächsrahmen Beziehungsprobleme gelöst werden sollen, ist das i.d.R. keine Therapie von Krankheiten oder Störungen im klinischen Sinne an. Daher empfiehlt es sich, den Unterschied zwischen Therapie und Beratung auf der Website z.B. im Rahmen eines FAQs kurz zu erläutern.

Zur rechtlichen Perspektive (Stand Mai 2023, ohne Haftung und Gewähr): In Deutschland, in Österreich und in der Schweiz sind die Begriffe Paartherapeut, Paarberater, Sexualtherapeut und Sexualberater alle nicht geschützt. Jede Person kann sich so nennen, sogar komplett ohne fachlich relevante Ausbildung. Der einzige in Deutschland geschützte Begriff: psychologischer Psychotherapeut.

Grundsätzlich empfehlen wir eine fachlich relevante Ausbildung, bevor eine paar- oder sexualberatende Tätigkeit aufgenommen wird.

Welche Softwares, Programme und Angebote sind für Paarberater*innen empfehlenswert?

Online-Banking:

  1. Kontist: Banking für Selbstständige mit automatischer Umbuchung von Einkommens- und Umsatzsteuerrücklagen. Empfehlungslink: kontist.com/r/nils9LG
  2. Sumup: Annahme von EC-Zahlungen vor Ort in der Praxis, mit Kartenlesegerät. Link: sumup.de